LKW & Bus Weiterbildung
Bus- und LKW-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr).
Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klasse C/CE, C1/C1E, D1/D1E und D/DE unterwegs sind.
Ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen, bieten wir individuelle Termine an.
Sprecht uns gerne an!
Alle Kurse sind inkl. Verpflegung. Beginn jeweils 8.00 Uhr – Ende 16.00 Uhr. Aufgrund einer begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um rechtzeitige Anmeldung: