PKW Führerschein

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)


Berechtigung zum Fahren folgender Kraftfahrzeuge

  • Das Kraftfahrzeug darf eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten
  • max. 8 Mitfahrer (+ Fahrer)

 Anhängerregelung

  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse max. 750 kg 
  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (zGM Kfz + zGM Anhänger) max. 3.500 kg


Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)


Erweiterung des B-Führerscheins, ermächtigt zum Führen eines Anhängers

  • Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger 



Anhängerregelung

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • Fahrzeugkombination (zGM Kfz + zGM Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und max. 4.250 kg.



Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)


Erweiterung des B-Führerscheins, ermächtigt zum Führen eines Anhängers

  • Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger 



Anhängerregelung

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg






Sonderregelungen

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland bei Motorleistung von mehr als 15 kW -> Mindestalter: 21 Jahre


 

 

 

 


Eingeschlossene Klassen
AM, L


Eingeschlossene Klassen
Keine


Eingeschlossene Klassen
Keine