
Mindestalter: 15 Jahre
Berechtigung zum Fahren eines zweirädrigen Kleinkraftrades
- auch mit Beiwagen
- Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- elekt. Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm3
- max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Berechtigung zum Fahren eines dreirädrigen Kleinkraftrades
- Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- einem Hubraum von max. 50 cm3 im Falle von Fremdzündmotoren
- max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren
Berechtigung zum Fahren eines vierrädrigen Kleinkraftrades
- Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- einem Hubraum von max. 50 cm3 im Falle von Fremdzündmotoren
- max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren
- Leermasse max. 350 kg

Mindestalter: 16 Jahre
Berechtigung zum Fahren eines Kraftrades
- auch mit Beiwagen
- mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
Berechtigung zum Fahren eines dreirädrigen Kleinkraftrades
- mit symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
- oder einer bauartig bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- und einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter: 18 Jahre
Berechtigung zum Fahren eines Kraftrades
- auch mit Beiwagen
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinsteiger)
21 Jahre für Trikes
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
Berechtigung zum Fahren eines Kraftrades
- mit einem Hubraum von über 50 cm3
- oder einer bauartig bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Berechtigung zum Fahren eines dreirädrigen Kleinkraftrades
- und einer Leistung von über 15 kW
Berechtigung zum Fahren eines dreirädrigen Kleinkraftrades
- mit symmetrisch angeordneten Rädern
- mit einem Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
- oder einer bauartig bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- und einer Leistung von über 15 kW
Eingeschlossene Klassen
keine
Eingeschlossene Klassen
AM
Eingeschlossene Klassen
AM I A1
Eingeschlossene Klassen
AM I A1 I A2