Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Berechtigung zum Fahren eines Kraftfahrzeugs
- mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- ausgelegt für max. acht Personen (+ Fahrer)
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Berechtigung zum Fahren einer Fahrzeugkombination
bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger
- mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
- das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination darf maximal 12.000 kg betragen
bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
- sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination nicht 12.000 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Berechtigung zum Fahren eines Kraftfahrzeugs
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
- das zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (+ Fahrer) ausgelegt und gebaut ist
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz der Führerscheinklasse C notwendig
Berechtigung zum Fahren einer Fahrzeugkombination
bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger
- mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Anhängerregelung
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
Anhängerregelung
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
Anhängerregelung
- Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg
Eingeschlossene Klassen
keine
Eingeschlossene Klassen
BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
Eingeschlossene Klassen
C1
Eingeschlossene Klassen
BE I C1E I T und DE (bei Vorbesitz D)