
Mindestalter: 21 Jahre
Ausnahmen möglich

Mindestalter: 21 Jahre
Ausnahmen möglich

Mindestalter: 24 Jahre
Ausnahmen möglich

Mindestalter: 24 Jahre
Ausnahmen möglich
Berechtigung zum Fahren eines Kraftfahrzeugs
- das zur Beförderung von max. 16 Personen (+ Fahrer) ausgelegt und gebaut ist
- die Länge darf max. 8 m betragen (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg)
Berechtigung zum Fahren einer Fahrzeugkombination
- die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger besteht
- die zulässige Gesamtmasse von 750 kg darf nicht überschritten werden
Berechtigung zum Fahren eines Kraftfahrzeugs
- das zur Beförderung von mehr als 8 Personen (+ Fahrer) ausgelegt und gebaut ist
- und auch mit Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von max. 750 kg erreicht
Berechtigung zum Fahren einer Fahrzeugkombination
- die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger besteht
- die zulässige Gesamtmasse beträgt mehr als 750 kg
Eingeschlossene Klassen:
keine
Eingeschlossene Klassen:
BE
Eingeschlossene Klassen:
D1
Eingeschlossene Klassen:
BE, D1E