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Neues von Sigi:

Die neuen Termine für die Berufskraftfahrer-Weiterbildungen 2012 stehen!

Grundqualifikation gem. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BkrFQG

 

Wer die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE nach dem 10. September 2009 und die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE nach dem 10. Septmeber 2008 erwirbt, muss eine Grundqualifikation nachweisen. 

Dafür gibt es 2 Modelle:

-Grundqualifikation
-beschleunigete Grundqualifikation

Grundqualifikation:
Vorraussetzung ist die Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse. Dann kann bei der zuständigen IHK die Prüfung für die Grundqualifikation abgelegt werden. Diese Prüfung erstreckt sich über 7,5 Stunden, davon 4 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis.


beschleunigte Grundqualifikation:
Hier muss ein Kurs von 140 Stunden besucht werden, bei dem man auf die Prüfung vorbereitet wird. Anschließend folgt dann nur eine Theoretische Prüfung bei der IHK von 90 Minuten. Die Fahrerlaubnis ist hier keine Grundvorraussetzung, sie kann auch nach der beschleunigten Grundqualifikation erworben werden.


Der Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation oder der Grundqualifikation, hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Bis zum Ablauf der 5 Jahre muss dann eine Weiterbildung von 35 Stunden (siehe BKrFQG) abgelegt werden, die sich dann alle 5 Jahre wiederholt.

Für weitere Informationen stehen wir ihnen unter info@sigis-fahrschule.de oder unter der Telefon Nr. 08781/2506 zur Verfügung.