Krafträder mit u. ohne Beiwagen, >50 ccm oder bbH > 45 km/h, zunächst beschränckt auf ≤25 kW (34 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht ≤0,16 kW/kg. Nach zwei Jahren prüfungs- u. antragsfreie Aufhebung der Beschränkung Direkteinstieg in unbegrenzte Kl. A ab 25 Jahren
Einschluss: A1 und M
Alter / Vorbesitz: 18 Jahre
Leichkrafträder >50 ccm ≤125ccm, ≤11kW, bei Fahrern unter 18 Jahren: 80km/h bbH
Einschluss: M
Alter / Vorbesitz: 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahreräder mit Hilfsmotor ≤50 ccm u. ≤45 km/h bbH
Einschluss: Keine
Alter / Vorbesitz : 16 Jahre
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bbH ≤45 km/h, Fremdzündungsmotoren ≤50 ccm, max. Nutzleistung 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren, max. Nenndauerleistung 4kW bei Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse auf 350kg begrenzt, ohne Masse der Batterien um Falle von Elekrofahrzeugen
Einschluss: Keine
Alter / Vorbesitz: 16 Jahre
Kfz ≤3500kg zG, mit Anhängern ≤750 kg zG, ≤8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B u. Anhänger: zG ≤3500 kg, wobei zG #Anhänger ≤ Leermasse des ziehenden Fahrzeugs. Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
Einschluss: L, M und S
Alter / Vorbesitz: 18 (*17) Jahre *Begleitetes Fahren
Kombination aus Fahrzeug der Kl. B u. Anhänger >750 kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt. Bei Lkw mit durchgehender Bremse u. bestimmten GeländefahrzeugenAnhängelast ≤ 1,5 fache der zG des ziehenden Fahrzeugs.
Einschluss: ------------
Alter / Vorbesitz: 18 (*17) Jahre *Begleitetes Fahren
Kfz >3500 kg zG; ≤8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger ≤750 kg zG
Einschluss: C1
Alter / Vorbesitz: 18 Jahre / Klasse B
Kombination aus Fahrzeugen der Kl. C u. Anhänger > 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelzüge)
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Alter / Vorbesitz: 18 Jahre / Klasse C
Kfz >3500 kg zG, aber ≤7500 kg zG; ≤ 8 Sitzplätze außer Führersitz; mit Anhänger ≤750 kg zG
Einschluss: ------------
Alter / Vorbesitz: 18 Jahre / Klasse B
Kombination aus Fahrzeugen der Kl. C1 und Anhänger >750 kg zG, zG der Kombination ≤12000kg, zG des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeuges
Einschluss: BE sowie D1E bei Vorbesitz D1
Alter / Vorbesitz: 18 Jahre / Klasse C1
Omnibusse > 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger ≤750 kg zG
Einschluss: D1
Alter / Vorbesitz: 21 Jahre / Klasse B
Kombination aus Fahrzeug der Kl. D und Anhänger >750 kg zG
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Alter / Vorbesitz: 21 Jahre / Klasse D
Omnibus ≤16 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger ≤750 kg
Einschluss: ------------
Alter / Vorbesitz: 21 Jahre / Klasse B
Kombination aus D1 und Anhänger >750 kg zG. Bedingungen: zG Anhänger ≤Leermasse des Zugfahrzeugs zG der Kombination: 12t
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Alter / Vorbesitz: 21 Jahre / Klasse B, D1
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH ≤60 km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h Land- o. forstwirtschtl. genutzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen bbH ≤40km/h
Einschluss: L, M, S
Alter / Vorbesitz: 16 Jahre
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen ≤32 km/h bbH; mit Anhängern ≤25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge (auch Anhänger) mit bbH ≤25 km/h
Einschluss: ------------
Alter / Vorbesitz: 16 Jahre














